Innenstadt

Radevormwald

Herzlich Willkommen !

… auf der neuen Projektwebsite zum Umsetzungsprozess des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt Radevormwald II. Über diese Internetseite können Sie als Bürgerinnen und Bürger, lokale Akteure und einfach Interessierte sich fortlaufend über die Umsetzung der innerstädtischen Entwicklungsprojekte informieren. Außerdem wird es immer wieder Möglichkeiten geben, sich zu beteiligen und zu äußern.

Bild5 Perrspektive Radevormwald

Private Maßnahme umgesetzt im Rahmen des Haus- und Hofflächenprogramms

AKTUELLES

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Baustelle
Straßensanierung geht in zweiten Bauabschnitt
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Herzlich Willkommen !

… auf der neuen Projektwebsite zum Umsetzungsprozess des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt Radevormwald II. Über diese Internetseite können Sie als Bürgerinnen und Bürger, lokale Akteure und einfach Interessierte sich fortlaufend über die Umsetzung der innerstädtischen Entwicklungsprojekte informieren. Außerdem wird es immer wieder Möglichkeiten geben, sich zu beteiligen und zu äußern.

Bild5 Perrspektive Radevormwald

Private Maßnahme umgesetzt im Rahmen des Haus- und Hofflächenprogramms

InHK Innenstadt II

Die am nördlichsten Punkt des Oberbergischen Kreises gelegene Stadt Radevormwald befindet sich in einem starken Wandel – einem Wandel in vielen stadtbildprägenden Bereichen wie die der Demografie und der Wirtschaft.

Bereits mit den „Integrierten Handlungskonzept Innenstadt I“ konnten im Rahmen der Städtebauförderung in den Jahren 2010 bis 2017 zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes, zur Modernisierung der Innenstadt und Steigerung der Aufenthaltsqualität, sowie zur aktiven Stadtbildpflege umgesetzt werden. So wurde beispielsweise der Marktplatz konzeptionell und funktionell erneuert, das Schlossmacherzentrum mit der Umgebung modernisiert und Straßenzüge wie die Kaiserstraße barrierefrei umgestaltet.

Das „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt II“ setzt seit 2018 die Arbeit der Innenstadtentwicklung fort. Der Geltungsbereich der Innenstadtentwicklung ist um angrenzende Gebiete erweitert worden und die Maßnahmen auf Basis des bereits vollzogenen Wandels weiterentwickelt.

Beschlussfassung InHK II
Stadtrat beschließt das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt II
2018
Das Citymanagement nimmt seine Arbeit auf
2021
Die Gebäude Nordstraße 4-8 werden abgerissen
2023
Umbaumaßnahmen der Grabenstraße und Weststraße sind gestartet
2024
Geplante Aufstellung von ergänzendem Stadtmobiliar
2024
Geplanter Beginn Umgestaltung Oststraße, Bischof-Bornewasser-Straße, Schützenstraße
2026
2017
Aufnahme Städtebauförder-programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren der Städtebauförderung
2020
Die Kaiserstraße West wird umgestaltet
2021
Imagefilm
Der im Rahmen des InHK II erstellte Imagefilm der Stadt Radevormwald hat Premiere.
2023
Geplanter Beginn der Sanierungsmaßnahmen life-ness
2024
Geplanter Beginn des Neubaus WohnZimmer Nordstraße
2024
Geplante Fertigstellung des InHK II

Maßnahmen für die Innenstadt

WohnZimmer »

Angrenzend an den Marktplatz entsteht in der Nordstraße die „gute Stube“ für die Innenstadt – das WohnZimmer.

Kaiserstraße West »
Imagefilm »

Entdecken Sie Ihre Stadt neu mit dem neuen Imagefilm von Radevormwald!

Grabenstraße und Weststraße »

Die Straßen in der Innenstadt erhalten eine einheitliche und freundliche Gestaltung.

Stadtmöblierung »

Weitere bequeme Sitzgelegenheiten am Schlossmacherzentrum!

Stadtbad Life-ness »

Eine Frischekur für das life-ness! Erfahren Sie hier alles über die Ertüchtigung des Schwimm- und Sportbades.

VErfügungsfonds

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist?
Sie finden, der Innenstadt in Radevormwald fehlt etwas?

Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunst im öffentlichen Raum, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein.
Finanziert werden könnte Ihre Idee für die Innenstadt Radevormwald über den Verfügungsfonds.

Liegt Ihre Idee im Projektgebiet?

So funktioniert's

Der Verfügungsfonds bietet für Bürgerinnen und Bürger, Vereine und sonstige Engagierte die Möglichkeit, sich ihre Projektidee für die Innenstadt Radevormwald fördern zu lassen. Er besteht zur Hälfte aus öffentlichen Fördergeldern und zur anderen Hälfte aus privaten Mitteln und kann hauptsächlich für investive und investitions-vorbereitende Maßnahmen genutzt werden.

» Richtlinie Verfügungsfonds

Gefördert werden Projekte, die einen nachhaltigen und öffentlich wahrnehmbaren Nutzung für die Innenstadt und das Sanierungsgebiet bringen. Dazu gehören

  • Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur
  • Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels
  • Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes
  • Maßnahmen zur Imagebildung
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen/Aktionen/Workshops zur Aufwertung der Innenstadt
  • Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes
  • Mitmachaktionen/Festivitäten in der Innenstadt
  • Maßnahmen zur Attraktivierung der Außengastronomie

Die Maßnahmen müssen investiv oder investitionsvorbereitend sein. Eine ausführliche Liste mit Beispielprojekten finden Sie hier zum Download.

» Beispielprojektideen

Zunächst beraten Sie sich über Ihre Idee mit dem Fördermittelmanagement der Stadt Radevormwald. Im persönlichen Gespräch können Sie klären, ob das Projekt grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Anschließend füllen Sie den Antrag mit dem Finanzplan aus und reichen diesen beim Fördermittelmanagement ein. Im Antragsformular werden Sie gebeten Ihr Projekt schriftlich zu beschreiben und insbesondere zu erläutern, welchen Mehrwert es für die Innenstadt erzielt, außerdem skizzieren Sie die von Ihnen veranschlagten Kosten. Das zum Download stehende Merkblatt Antragstellung hilft Ihnen Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess der Projektdurchführung.

» Merkblatt Antragstellung

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird das Projekt im Entscheidungsgremium des Verfügungsfonds vorgestellt. Dieses entscheidet über die Bewilligung. Sobald die Entscheidung für Ihr Projekt gefallen ist, erhalten Sie schriftlich einen Zuwendungsbescheid. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit Ihrem Projekt beginnen!

Starten Sie mit Ihrem Projekt erst, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. In diesem ist auch der Durchführungszeitraum genannt, in dem das Projekt durchgeführt werden muss. Sie können nur Kosten zur Abrechnung bringen, die in diesem Durchführungszeitraum angefallen sind!

Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.

Es werden Investitionskosten, Sachkosten und externe Honorarkosten gefördert. Nicht gefördert werden laufende und reguläre Sach-, Betriebs- und Personalkosten des Antragstellers.

Mit Fragen und Projektideen wenden Sie sich gerne an das Fördermittelmanagement der Stadt Radevormwald:

Stadt Radevormwald
Fördermittelmanagement
Sabine Radermacher
Telefon: +49 2195 606 215
E-Mail: Sabine.Radermacher@radevormwald.de

Gestalten Sie mit!

Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Entwicklung des historischen Stadtkerns. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Horn-Bad Meinberg über das Haus- und Fassadenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.

Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier.

Die Gestaltung von Fassaden und Dachflächen, insbesondere:

  • die Freilegung und Sanierung von Fachwerkfassaden,
  • die fachgerechte Instandsetzung sonstiger Gebäudefassaden,
  • der Einbau von Holzfenstern,
  • der Einbau von Holztüren und –toren
  • die Dacheindeckung mit roten Tonziegeln
  • sowie die Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen

Die Förderung mehrerer Teilmaßnahmen ist möglich.
Neben Baukosten sind Ausgaben für vorbereitende Maßnahmen wie fachliche Planungen,  Beratung und Betreuung ebenfalls anteilig förderfähig.

→ Richtlinie

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Je nach Teilmaßnahme gelten verschiedene Förderhöchstsummen. Weitere Informationen
können Sie der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für stadtbildpflegerische Maßnahmen entnehmen. Diese stellen Ihnen die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg gerne zur Verfügung.

  • Eigentümer:innen
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über die kfW oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Horn-Bad Meinberg beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

→ Checkliste

→ Antragsformular

Eigentümer:innen von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von 12 Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.

Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Horn-Bad Meinberg über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt.

Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Vergünstigungen sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Die Modernisierungsvereinbarung muss von Beginn der Maßnahmen mit der Stadt abgeschlossen werden.

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg wenden, selbstverständlich kostenlos.

Neben der Förderung von Gebäudeaußenelementen über das Haus-und Hofflächenprogramm kann auch die durchgreifenden Sanierung einer denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Immobilie mit Hilfe der Städtebauförderung erfolgen.

Ziel einer solchen Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und sonstigen Anlagen durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels. Die Instandsetzungsmaßnahmen dienen der Behebung von baulichen Missständen

Maßnahmen zur durchgreifenden Sanierung einer denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Immobilie (innen und außen) z.B.:

  • Erneuerung Fassade und Dach
  • Aufwertung Hofflächen
  • Anpassung von Grundrissen
  • Erneuerung von Elektroinstallationen
  • Erneuerung sanitären Einrichtungen
  • Herstellung Barrierefreiheit

 

Ziel einer Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von stadtbildprägenden Gebäuden durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels. Im Zuge der Modernisierung erfolgt eine Verbesserung des Gebrauchswertes.

Die Instandsetzungsmaßnahmen dienen zur Behebung von baulichen Missständen. Reine Instandhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Die aus der Gebäudenutzung zu erwartenden Einnahmen sowie die Finanzierung werden bei der Ermittlung der Förderhöhe berücksichtigt. Förderanträge können Sie jährlich über die Stadt bei der Bezirksregierung stellen.

  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung.
  • Die Maßnahme muss innerhalb des Sanierungsgebietes „Stadtkern Horn“ liegen.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung.
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden.
  • Alle Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und dem:der Antragsteller:in.
  • Die Durchführungsfrist wird nach Absprache zwischen dem:der Eigentümer:in und der Stadt vertraglich festgehalten.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg wenden, selbstverständlich kostenlos.

Unser historischer Stadtkern soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden dem historischen Stadtkern Horns fehlt etwas? Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee für Horn über den Verfügungsfonds.

Der Verfügungsfonds setzt sich zu 75 % aus öffentlichen und zu 25 % aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt Horn-Bad Meinberg zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.

→ Richtlinie

Gefördert werden:

  • Investive Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur
  • Investive Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes
  • Investive Maßnahmen zur Imagebildung
  • Investive Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels

sowie

  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen/Aktionen/Workshops zur Aufwertung des Historischen Stadtkerns Horn
  • Mitmachaktionen/Festivitäten im Historischen Stadtkern Horn
  • Sonstige geeignete Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des Historischen Stadtkerns Horn und Aktivierung der verschiedenen Stadtkernakteure

soweit sie Teil investiver Maßnahmen sind.

Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.

Anträge können schriftlich an die Stadt Horn-Bad Meinberg gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Stadt Horn-Bad Meinberg helfen Ihnen gerne weiter.

→ Antragsformular

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei 200 € liegt. Dies bedeutet, dass ein Projekte oder eine Aktion mindestens Kosten in Höhe von 400 € verursachen muss, um von der Förderung profitieren zu können. Zum anderen ist die Förderung auf 10.000 €, also auf 20.000 € Kosten pro Projekt/ Aktion, begrenzt.

Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Verfügungsfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.

Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.

Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt Horn-Bad Meinberg ausgestellt.

Die Stadt Horn-Bad Meinberg stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.

Sie können sich mit allen Fragen rund um den Verfügungsfonds, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg wenden, selbstverständlich kostenlos.

Bereits umgesetzte Projekte im Stadtkern

Das Sofortprogramm Innenstadt unterstützt Eigentümer:innen von leerstehenden Ladenlokalen im Konzentrationsbereich dabei neue Mieter:innen für Ihre Immobilien zu finden.

Außerdem können Eigentümer:innen aus dem historischen Stadtkern Horn sowie künftige Mieter:innen können von den neuen Fördergeldern profitieren. Mit Hilfe der Fördergelder können die Mietkosten einer Neuvermietung für zwei Jahre bezuschusst werden, um so die Wiederbelebung des Ladenlokals zu ermöglichen. Dabei tritt die Stadt Horn-Bad Meinberg als Zwischenmieterin auf. Denkbar sind sämtliche Nutzungen, welche zur Belebung und Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt beitragen.

In diesem Zusammenhang sind sowohl klassische Einzelhandelskonzept förderfähig, als auch innovative Konzepte wie etwa PopUp-Stores oder Ausstellungen.

Des Weiteren sieht das Förderprogramm finanzielle Unterstützung für den Umbau von Ladenlokalen vor. Mit einer Pauschale von insgesamt möglichen 7.500 € können Eigentümer:innen Ihre leerstehenden Ladenlokale umbauen und für die Weitervermietung attraktiver gestalten. Zudem ist auch die Vergrößerung von Ladenlokalen insbesondere für die Ansiedlung von großflächigen Einrichtungen des Lebensmitteleinzelhandels förderfähig.

Herrichten von Ladenlokalen

  • Umbaupauschale 1 „Eingang und Fassade“
    u. a. Außenwandbekleidung, Außentüren und -fenster oder barrierefreie Zugänge – im Einzelnen förderfähig sind Ausgaben in den Gewerken der Kostengruppen 330, 390 nach DIN 276
  • Umbaupauschale 2 „Gebäudetechnik“
    u. a. Sanitär- und Heizungstechnik oder Elektroinstallation – im Einzelnen förderfähig sind Ausgaben in den Gewerken der Kostengruppen 410, 420, 430, 440, 450, 471 und 473, 490 nach DIN 276
  • Umbaupauschale 3 „Innenausstattung“
    u. a. Fußbodenbeläge oder Oberflächengestaltung von Wänden und Decken – im Einzelnen förderfähig sind Ausgaben in den Gewerken der Kostengruppen 324 und 325, 340, 350, 370, 390 nach DIN 276

Jede Umbaupauschalen ist in Höhe von 2.500 Euro pro Gewerk und Lokal; max. 7.500 Euro pro Ladenlokal förderfähig.

  • Das Objekt liegt im Konzentrationsbereich
  • Das Förderangebot richtet sich vordringlich an Betreiberinnen und Betreiber mit einem oder einzelnen Standorten, die am Markt noch nicht etabliert sind.
  • Grundlage für eine Förderung von Umbaukosten ist der Abschluss eines neuen Mietvertrags
  • Für die Ansiedlung innovativer Einzelnutzungen
  • Vorlage von Rechnungen von Fachunternehmen und Materialkosten (bei Eigenleichtungen) in mindestens doppelter Höhe (mindestens 5.000 €) pro Gewerk
  • Jederzeit, sofern Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Programm läuft bis zum 31.12.2023.
  • Beantragung der Fördermittel bei der Stadt
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Vergrößerung von Ladenlokalen

Bauliche Maßnahmen an den betreffenden Ladenlokalen in den einschlägigen Gewerken (Rohbauarbeiten, Durch- und Abbrüche, Sanitär- und Heizungstechnik, Elektroinstallation, Türen-/Fensterbau, Bodenlegerarbeiten, Malerarbeiten, Trockenbau, Fassadenarbeiten) inklusive der für die Maßnahme entstehenden Planungsleistungen – insbesondere Kostengruppen 300 und 400 sowie 700 nach DIN 276.

Max. 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch max. 200 €/m² neuer Verkaufsfläche und insgesamt max. 200.000 € Förderung

  • Das Objekt liegt im Konzentrationsbereich
  • Das Förderangebot richtet sich vordringlich an Betreiberinnen und Betreiber mit einem oder einzelnen Standorten, die am Markt noch nicht etabliert sind.
  • Grundlage für eine Förderung von Umbaukosten ist der Abschluss eines neuen Mietvertrags
  • Ansiedlung von großflächien Einrichtungen des täglichen Bedarfs, insb. Lebensmitteleinzelhandel
  • Jederzeit, sofern Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Programm läuft bis zum 31.12.2023.
  • Beantragung der Fördermittel bei der Stadt
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

IMPRESSIONEN

Stadt Radevormwald
Burkhard Klein

+49 2195 606205
Burkhard.Klein@radevormwald.de

DSK Stadtentwicklung
Bernd Mailand

+49 211 56002-16
bernd.mailand@dsk-gmbh.de

Natalie Sattler

+49 211 56002-22
natalie.sattler@dsk-gmbh.de

Stadt Radevormwald
Burkhard Klein

+49 2195 606205
Burkhard.Klein@radevormwald.de

DSK Stadtentwicklung
Anastassia Boes

+49 211 56002-34
Anastassia.Boes@dsk-gmbh.de